Zentralmatura verschieben……
Parlamentarische Bürgerinitiative:
Der folgende Link verweist ebenfalls auf diese Aktion.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00040/index.shtml?portlet=eb
“Seitens der EinbringerInnen wird das Vorliegen einer Bundeskompetenz in folgender Hinsicht
angenommen: Verordnung über die Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen
zu §§ 34 bis 41 des Schulunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 472/1986, zuletzt geändert durch das
Bundesgesetz BGBl. I Nr. 9/2012
ANLIEGEN:
Der Nationalrat wird ersucht,
sich für das Anliegen der Schülerinnen und Schüler, die Einführung der „Neuen Reifeprüfung“ zu
verschieben, einzusetzen, bis die unten genannten Forderungen bzw. Änderungen am
Verordnungsentwurf zur Neuen Reifeprüfung erfüllt sind.
Der Grund hierfür ist die mangelnde und zu spät einsetzende Vorbereitung der Schülerinnen und
Schüler der neunten und zehnten Schulstufe des laufenden Schuljahres.
Adaptierung des Lehrplans!
Neben einer allgemeinen Novellierung des Lehrplans fordern wir seine Adaptierung des Lehrplans
an die Neue Reifeprüfung. Es muss unmissverständlich klar sein, wann SchülerInnen welche Inhalte
vermittelt bekommen müssen.
Angleichung der Leistungsbeurteilungsverordnung
Die Leistungsbeurteilungsverordnung muss überarbeitet werden, damit Schularbeiten nach
ähnlichen Kriterien benotet werden wie die Matura und somit auch wirklich auf sie hinführen. Die
Leistungsbeurteilung muss in ganz Österreich in gleicher Weise zur Anwendung kommen.
Insbesondere muss die Grenze zwischen „Genügend“ und „Nicht Genügend“ klar definiert werden.
Regelung für Klassen-Wiederholer, die keine Vorbereitung auf die neue Matura hatten
Wir fordern eine klare, schülerfreundliche Regelung für SchülerInnen, die im letzten Jahr der
derzeitigen Matura maturieren sollten, die achte Klasse jedoch nicht positiv abschließen und
demnach nicht zur Matura antreten dürfen. Diese müssten nach jetzigem Stand zur neuen
Reifeprüfung antreten. Wir fordern für diese SchülerInnen eine Sonderregelung.
Mehr als zwei Wochen Vorbereitungszeit vor der mündlichen Matura (bisher vier bis fünf
Wochen)
Die jetzigen Planungen sehen nur zwei Wochen zwischen schriftlicher und mündlicher Matura vor.
Im Falle einer negativen schriftlichen Klausur würde das bedeuten, dass man erst eine Woche vor
der mündlichen Reifeprüfung erfährt, dass eine Kompensationsprüfung zu bestehen ist. Das ist viel
zu wenig Zeit, um sich auf sie gut vorzubereiten.
Einführung von Schulversuchen in Deutsch und Mathematik
Im Weiteren fordern wir vor der Einführung der Neuen Reifeprüfung Schulversuche auch in den
Fächern Deutsch und Mathematik, um sicherzustellen, dass die Matura gut erprobt ist.
Offenlegung der Ergebnisse der Feldtestungen
Außerdem ist es wichtig, dass die Ergebnisse der Feldtestung offen gelegt werden, um eine
transparente Vorbereitung auf die Neue Reifeprüfung zu ermöglichen.
Wir bitten den Nationalrat, diese Themen im Sinne einer schülerfreundlichen Maturareform zu
behandeln.
Quelle: www.bundeselternverband.at